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Notar was ist das?

Hier erfahren Sie welche Aufgaben ein Notar hat, was er genau macht und welcher Notar beim Hauskauf oder Hausverkauf für Sie zuständig ist.

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Häufige Fragen

Alles, was Sie über den Notar wissen sollten:

Welcher Notar ist für mich zuständig?

Es gibt in Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung, welcher Notar zuständig ist oder wer den Notar bestimmt. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie als Verkäufer und der Käufer sich auf einen Notar einigen müssen. Als Richtlinie gilt aber: Der Käufer ist dafür zuständig, da er laut § 448 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetz­buches für die Notargebühren aufkommen muss.

Dabei ist es ratsam, dass Sie den auserwählten Juristen genau unter die Lupe nehmen und den Entwurf des Kaufvertrages nicht nur dem Käufer überlassen. Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben, sollten auch Sie sich juristische Auskünfte vom Notar einholen. Diese erteilt er Ihnen gerne, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich im Rahmen seiner Unparteilichkeit und Neutralität bewegen.

Der Gang zum Notar ist in Deutschland bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken unvermeidbar. Da es sich hierbei um besonders komplizierte und risikoreiche Rechtsgeschäfte handelt, werden die jeweiligen Vertragspartner durch Einbeziehung des Notars vor großen Rechtsverletzungen geschützt. Er beurkundet solche Geschäfte in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form, so dass diese im Anschluss juristische Gültigkeit haben.

Und obwohl dieses System bei der Übertragung von sowohl bebauten als auch unbebauten Grundstücken die Vertragspartner schon seit über 100 Jahren effektiv schützt, eilt dem Berufsstand dennoch manchmal ein schlechter Ruf voraus: Manch ein Vertragspartner sieht das Büro des Notars lediglich als „Stempelstube“ an.

Was sind die eigentlichen Aufgaben eines Notars?

Er ist rein verantwortlich für das Wie des Immobilienverkaufs, um das Rechtsgeschäft ordentlich und gesetzeskonform abwickeln zu können. Zum Schutz vor übereilter Bindung beantwortet er den Beteiligten juristischen Fragen und klärt über die Risiken des Geschäfts auf. Mögliche Bedenken und Unsicherheiten sollen so vor Unterzeichnung ausgeräumt werden, da Änderungen der Verträge nach Beurkundung nicht mehr möglich sind. Hierfür existiert ein entsprechendes Gesetz. Es enthält die Bestimmungen von notariellen Beurkundungen und regelt die Plichten des Notars. Im § 17 können Sie nachlesen, worauf der Notar achten muss, damit das Geschäft der Rechtsordnung entspricht.

Hingegen für das Wassind allein Sie als Verkäufer verantwortlich, z. B. für

  • den Kaufpreis,
  • die Übergangsbestimmungen,
  • die Prüfung der Bonität des Käufers sowie
  • steuerrechtliche Angelegenheiten etc.

Der Notar gilt als unparteiische Instanz und seine Leistungen beinhalten nicht die wirtschaftlichen Aspekte des Rechtsgeschäftes. Somit darf er z. B. keinerlei Bewertung des Kaufpreises vornehmen, da er zur Objektivität und Neutralität verpflichtet ist. Auch eine steuerrechtliche Beratung gehört nicht zu den Aufgaben des Notars.

Eine Schwierigkeit könnten u. a. plötzliche Nachverhandlungen des Käufers während des Notartermins sein. Auch hier bleibt der Notar – zur Wahrung seiner Unbefangenheit – außen vor: Sie und der Käufer sind auf sich allein gestellt. An dieser Stelle sollten Sie dringend Obacht geben. Die Aufnahme schwer zu durchschauender Klauseln kann zu Vermögensverlusten führen. Dies gilt es zu verhindern.

Prägen Sie sich bitte ein: „Der Notar berät nicht, er beglaubigt nur und sorgt ausschließlich für einen reibungslosen Eigentumsübergang!“

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