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Beurkundungstermin bzw. Notartermin was beachten?

Hier erfahren Sie wie ein Notartermin abläuft, wer mitdarf, was Sie mitbringen sollten und wann das Geld nach der Kaufvertragsunterzeichnung gezahlt wird.

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Alles was Sie über den Notartermin wissen sollten:

Der Notartermin bzw. auch Beurkundungstermin genannt ist die Krönung Ihres Immobilienverkaufs und in Deutschland unumgänglich beim Verkauf von Immobilien.

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Notartermin wer darf mit?
  • Notartermin wie läuft das ab?
  • Weiterer Ablauf nach der Kaufvertragsunterzeichnung

Sie sind aufgeregt oder fühlen sich unsicher wegen Ihrem Notartermin?

Im Zuge des Immobilienverkaufs begleiten wir Sie selbstverständlich zum Notartermin und darüber hinaus.

Wir freuen uns auf Sie!

Die 3-Schritte-Formel

Wie wir zueinander finden

Schritt 1

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Schritt 3

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Beginn ausführliches Konzept zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie und Abschluß des erfolgreichen Verkaufs zum Wunschpreis.

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Damit Sie vor dem Notargang nichts vergessen haben wir Ihnen hier eine Checkliste zum abhaken vorbereitet. Sie brauchen sich nur einzutragen und scjon sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Notartermin wer darf mit?

Dieser Zusammenkunft sollten im Normalfall alle Parteien persönlich beiwohnen. Gesetzt den Fall, dass eine Partei wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt, weil es sich um ein Scheidungspaar handelt etc. nicht erscheinen kann, gibt es Möglichkeiten wie z. B. Vollmachten – die allerdings immer mit dem Notar im Vorfeld abgesprochen sein sollten, da sie notariell beglaubigt sein müssen.

Es kann auch durchaus vorkommen, dass weitere Teilnehmer neben den Vertragsparteien anwesend sind. Dies können Makler, Rechtsanwälte oder auch Dolmetscher sein. Oft haben die ersten beiden den Käufer oder Verkäufer während der Vermarktungs- bzw. Ankaufsphase begleitet. Dolmetscher werden benötigt, sofern einer der Mitwirkenden nicht ausreichend Deutsch sprechen bzw. verstehen kann. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Übersetzer weder verwandt noch verschwägert mit der Person ist, für die er tätig wird. Die entsprechenden Kosten muss der jeweilige Auftraggeber übernehmen.

Notartermin wie läuft das ab?

Zuerst werden die Personalien der Vertragsbeteiligten seitens des Notars überprüft. Dies bedeutet, dass die Personalausweise oder Reisepässe im Original vorgezeigt werden müssen und für die Akte kopiert werden. Der Notar vergewissert sich, dass alle Parteien der deutschen Sprache – eventuell durch einen Dolmetscher – mächtig sind.

Ihnen und dem Käufer sollte die aktuellste Fassung des Kaufvertrages als Leseexemplar vorliegen. Wie gesagt: Der Notar liest erfahrungsgemäß so schnell vor, dass Sie kaum mitkommen, geschweige denn irgendetwas verstehen. Die gilt nicht für alle, aber: Von all den zahlreichen Notaren, die ich bisher bei Beurkundungen erlebt habe, ratterten rund 90 % den Inhalt in einem Affentempo herunter.

Genau aus diesem Grund sollten Sie den Kaufvertrag bereits im Vorfeld überprüft und Ihre offenen Fragen entweder vorab in einem Telefonat mit dem Notar geklärt oder im Entwurf selbst Ihre Bemerkungen und Fragen aufgeschrieben haben. Bei Unklarheiten können Sie den Notar jederzeit ansprechen, der Ihnen dann die entsprechende Stelle erörtert. Wenn es Änderungs- oder Ergänzungswünsche gibt, wird der Notar diese meist handschriftlich im Vertrag vermerken. Sobald er den Kaufvertrag vollständig vorgelesen hat, alle offenen Fragen beantwortet und die Ergänzungen im Kaufvertrag aufgenommen worden sind, wird der Kaufvertrag jeder Partei zur Unterzeichnung vorgelegt.

Haben Sie und der Käufer jeweils Ihre Unterschrift geleistet und damit eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, gilt der Verkauf als bindend, besiegelt und es gibt kein Zurück mehr. Im Gegenzug erhalten beide Parteien die entsprechenden Rechte.

Weiterer Ablauf für die nächsten vier bis zwölf Wochen nach der Kaufvertragsunterzeichnung

Herzlichen Glückwunsch! Es ist soweit, Sie haben Ihre Immobilie verkauft! Was geschieht nun? Wann wir das Geld gezahlt?

  1. Die im Vertragswerk aufgenommenen Korrekturen werden beiden Parteien im Nachgang in der endgültigen Fassung und beglaubigter Form auf dem Postweg zugestellt. In der Regel dauert dies bis zu maximal fünf Werktage.
  2. Der Käufer erhält vom Finanzamt den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Der genannte Betrag sollte nach Überprüfung so schnell wie möglich überwiesen werden. So lange kein Ausgleich erfolgt, kann der Notar die Eigentumsüberschreibung nicht in die Wege leiten, denn: Er wird auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes warten müssen. Ehepartner, die zu gleichen Teilen eine Immobilie kaufen, erhalten zwei Rechnungen mit 50 % der Gesamtgebühren. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Bezahlung genau so, wie in der Rechnung vermerkt, ausgeführt wird. Sonst hat das Finanzamt Probleme, den Zahlungseingang eindeutig zuzuordnen.
  3. Die Löschungsunterlagen Ihrer Bank werden dem Notar zugestellt.
  4. Das Grundbuchamt informiert Sie und den Käufer, dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen worden ist.
  5. Der Notar teilt dem Käufer mit, dass die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen und er nun den Kaufpreis wie angeben überweisen soll.
  6. Zeitgleich bekommen Sie Bescheid, dass Punkt 5 veranlasst wurde. Sie erhalten ein vorbereitetes Formular in der Anlage, auf dem Sie dem Notar nach Zahlungseingang bestätigen, dass Sie das Geld erhalten haben.
  7. Der Kaufpreis ist nun geflossen. Sollten Sie noch über Restschulden verfügen, wird der offene Betrag erst Ihrer Bank gutgeschrieben und der Rest geht auf Ihrem Konto ein. Bis hierhin sind ca. mindestens vier, maximal sechs Wochen Zeit vergangen.
  8. Es kann die Übergabe nach dem vereinbarten diesbezüglichen Termin wahrgenommen werden.
  9. Je nach Stadt und Grundbuchamt kann es weitere ein bis drei Monate dauern, bis Sie Mitteilung erhalten, dass nun der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eintragen worden ist – sofern er die Grunderwerbsteuer gezahlt hat.

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