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Baukindergeld was ist das?

Hier erfahren Sie was das Baukindergeld ist, welche Unterlagen Sie benötigen, wann Sie Baukindergeld beantragen können und wer es bekommt.

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Alles was Sie über das Baunkindergeld wissen sollten:

Viele Familien träumen vom Eigenheim. Wer sich diesen Traum ermöglicht, kann auf eine spezielle Unterstützung vom Staat setzen: das Baukindergeld. Die finanzielle Förderung, welche Sie als Familie mit mindestens einem Kind erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen. Was für den Antrag auf Baukindergeld gilt, wie viel Geld Sie erhalten und was Sie beachten müssen – hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten.

Diese weiteren Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Was ist Baukindergeld?
  • Welche Voraussetzungen für Baukindergeld?
  • Baukindergeld 2021: Wann Baukindergeld beantragen?
  • Wo Baukindergeld beantragen?
  • Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?
  • Wer bekommt kein Baukindergeld?
  • Frist verpasst – was jetzt?

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Häufige Fragen

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Was ist Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um ein staatliches Fördermittel für Familien, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben. Auch bei einem Neubau profitieren Sie davon. Dabei gilt: Wer förderberechtigt ist, kann seit September 2018 mit bis zu 12.000 Euro pro Kind rechnen. Die Idee dahinter: Familien und Alleinerziehende sollen in der Lage sein, sich auch in Zeiten der Wohnungsnot und steigenden Mieten einen geeigneten Wohnraum, ein Eigenheim zu leisten. Das Baukindergeld soll demnach, so das Konzept der Regierung, Familien motivieren und finanziell entlasten, um Eigentum zu kaufen oder zu bauen.

Welche Voraussetzungen für Baukindergeld?

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Trifft ein Punkt nicht zu, ist die Auszahlung in der Regel nicht möglich.

Baukindergeld Voraussetzung:

  1. Der Antragsteller (oder der Partner) erhält Kindergeld:

Damit Sie sich für den Förderungskreis für Baukindergeld qualifizieren, ist es wichtig, dass Sie kindergeldberechtigt sind und mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in den eigenen vier Wänden leben. Alternativ ist Ihr Partner, mit dem Sie in einen gemeinsamen Haushalt führen, berechtigt für den Empfang von Kindergeld.

Tipp: Stellen Sie auch einen Antrag, wenn Sie wissen, dass Ihr Kind demnächst auszieht. Wichtig ist nur, dass alle Bedingungen am Tag des Antrags erfüllt werden. Die Förderung wird also nicht gekürzt, wenn das Kind später nicht mehr zu Ihrem eigenen Haushalt gehört.

  1. Das maximale Haushaltseinkommen beträgt 90.000 Euro pro Kind

Baukindergeld soll den Familien zustehen, denen eine Förderung aus finanzieller Sicht entlastet. Deshalb hat der Staat festgesetzt, dass Sie die Mittel erhalten, wenn das Haushaltseinkommen eine Grenze von maximal 90.000 Euro nicht überschreitet. Das gilt für das erste Kind. Für jedes weitere Kind gilt die Freigrenze in Höhe von 15.000 Euro.

  1. Sie haben den Immobilienvertrag zwischen 01. Januar 2018 und 31. März 2021 unterzeichnet

Alle Familien, die zwischen 01. Januar 2018 31. März 2021 eine Immobilie erworben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, sind berechtigt für Baukindergeld. Wenn Sie ab dem 01. Januar 2018 eine Immobilie erworben haben, können Sie Baukindergeld rückwirkend beantragen, sobald Sie einziehen. Bei Neubauten zählt grundsätzlich immer der Tag der Baugenehmigung.

Baukindergeld 2021: Wann Baukindergeld beantragen?

Wenn Sie Baukindergeld beantragen möchten, müssen Sie vor allem auf das Datum Ihres Einzugs in die eigenen vier Wände achten. Denn: Ab diesem Zeitpunkt fällt der Startschuss für die Antragsfrist. Ab jetzt haben Sie genau drei Monate Zeit, um die Förderung zu beantragen.

Etwas zur endgültigen Frist: Bis spätestens 31. Dezember 2023 haben Familien noch Zeit, um den Baukindergeldantrag zu stellen. Danach ist es leider nicht mehr möglich, da das milliardenschwere Programm nach aktuellen Stand als beendet gilt.

Wo Baukindergeld beantragen?

Baukindergeld beantragen Sie im KfW-Zuschussportal. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto, welches Sie ebenfalls direkt online erstellen. Für die Registrierung werden Ihre persönlichen Daten abgefragt. Beachten Sie, dass auch immer eine Identifizierung notwendig ist, bevor das Geld an Sie ausgezahlt wird. Sie können sich online per Video oder mittels Postident-Verfahren ausweisen.

Welche Baukindergeld Unterlagen sie einreichen müssen:

– Einkommenssteuerbescheide von Ihnen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
– Meldebestätigung
– Grundbuchauszug
– Kaufvertrag oder Baugenehmigung

Hinweis: Die KfW weist darauf hin, dass eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber nicht ausreicht, um den Antrag zu stellen. Falls Sie Ihre letzten Steuerbescheide nicht haben, sollten Sie also darauf achten, die Steuererklärungen für die Vorjahre – so schnell es geht – beim Finanzamt einzureichen. Als maßgebliche Berechnungsgrundlage zählen dabei immer die Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Antrag. Beispiel: Im Jahr 2020 stellen Sie den Baukindergeldantrag. Dann fordert die KfW die Steuerbescheide der Jahre 2017 und 2018 ein.

Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?

Wenn Ihr Haushaltseinkommen zu hoch ist, entfällt der Anspruch auf Baukindergeld. Sollte das zu versteuernde Einkommen – mit einem Kind im Haushalt – also über 90.000 Euro liegen, kann der Antrag auf Baukindergeld nicht berücksichtigt werden. Außerdem gilt: Wenn Sie die Immobilie bereits vor dem 01. Januar 2018 erworben haben, fallen Sie ebenfalls aus dem Kreis der Förderberechtigten.

Baukindergeld und schwanger: Wer beim Antrag vom Baukindergeld schwanger ist, hat grundsätzlich noch keinen Anspruch auf die Förderung. Um das Geld zu erhalten, muss das Kind an dem Tag, an dem die Antragsstellung erfolgt, schon geboren sein.

Wer bekommt kein Baukindergeld?

Wichtiges zur Baukindergeld Einkommensgrenze

Wenn Ihr Haushaltseinkommen zu hoch ist, entfällt der Anspruch auf Baukindergeld. Sollte das zu versteuernde Einkommen – mit einem Kind im Haushalt – also über 90.000 Euro liegen, kann der Antrag auf Baukindergeld nicht berücksichtigt werden. Außerdem gilt: Wenn Sie die Immobilie bereits vor dem 01. Januar 2018 erworben haben, fallen Sie ebenfalls aus dem Kreis der Förderberechtigten.

Baukindergeld und schwanger: Wer beim Antrag vom Baukindergeld schwanger ist, hat grundsätzlich noch keinen Anspruch auf die Förderung. Um das Geld zu erhalten, muss das Kind an dem Tag, an dem die Antragsstellung erfolgt, schon geboren sein.

Frist verpasst – was jetzt?

Wer Baukindergeld beantragen möchte, muss sich grundsätzlich an die Fristen halten, damit der Anspruch nicht verfällt. Bis zum 31. März 2021 konnten Sie Baukindergeld beantragen. Beispiel: Sie sind am 01. Januar 2021 zusammen mit Ihrer Familie in Ihr neues Haus eingezogen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie genau drei Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt wird.

Gut zu wissen: Beachten Sie auch hier, dass eine Beantragung unter passenden Umständen noch bis spätestens 31. Dezember 2023 möglich ist. Die Voraussetzung: Sie haben bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten. Innerhalb von drei Monaten nach Einzug – es gilt das Datum der amtlichen Meldebescheinigung – müssen Sie den Antrag gestellt haben.

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