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Baugutachter?

Was jeder über Baugutachter wissen sollte und wann Sie einen Gutachter einschalten sollten.

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Alles was Sie über Baugutachter wissen sollten

Ein Immobilienkauf oder ein Hausbau steht an. Spätestens jetzt denken viele über die Beauftragung eines Baugutachters nach. Wenn Sie selbst Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen, haben potenzielle Käufer ein berechtigtes Interesse daran, alle Mängel und Schäden zu kennen – und deshalb ist manchmal die Inspektion der Immobilie durch einen Bausachverständigen gefragt. Damit Sie kein böses Erwachen erleben, gilt es deshalb, alle wichtigen Aspekte zum Thema Baugutachter zu kennen: was er macht, wann er notwendig ist, wer den Job machen darf. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Gutachter Immobilie: Was macht ein Baugutachter?
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung: Wann Gutachter einschalten?
  • Wer zahlt Gutachter – und: Was kostet ein Baugutachter?
  • Gutachter für Hauskauf: Wer darf Gutachten erstellen?
  • Was muss ich als Eigentümer zum Thema Baugutachten außerdem wissen?

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Sie benötigen keinen Baugutachter? Sondern brauchen eine marktgerechte Immobilienbewertung und denken über einen baldigen Verkauf Ihres Eigentums nach? Wir können hier helfen.

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Häufige Fragen

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Gutachter Immobilie: Was macht ein Baugutachter?

Baugutachter können in verschiedenen Situationen gefragt sein:

– während der Bauphase einer Immobilie

– im Anschluss an die Fertigstellung

– wenn Immobilien gekauft oder verkauft werden sollen

Der Job eines Baugutachters besteht einerseits darin, Baumängel und Bauschäden zu erkennen und zu dokumentieren oder auch energetische Berechnungen durchzuführen. Wenn ein Bausachverständiger schon während der Bauphase hinzugezogen wird, ist es so möglich, kleine Mängel frühzeitig zu erkennen, die sich hinterher zu „größeren Baustellen“ entwickeln könnten. Andererseits übernimmt er Beratertätigkeiten, wenn es zum Beispiel um den Kauf einer Immobilie und Fragen zum Bauwesen oder gar einem möglichen Sanierungsbedarf geht: Wo gibt es Mängel oder Schäden? Worauf muss der Käufer achten? Was muss an der Immobilie „gemacht“ werden?

Gut zu wissen: Baugutachter sind – auf der Käuferseite – wegen der aktuellen Situation am Immobilienmarkt gefragt. Denn: In vielen Regionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Immobilien hoch – und das Angebot noch immer zu gering. Umso attraktiver erscheinen vermeintliche „Schnäppchen“ für Käufer, die bei einem knappen Angebot schnell zuschlagen möchten – oder andersherum ein Haus kaufen, welches besonders gefragt und vielleicht auch überteuert ist. Um eine teure Investition in die „verkehrte“ Immobilie zu vermeiden, kann für Kaufinteressenten ein objektives Baugutachten eines Sachverständigens hilfreich sein.

Wenn Sie Eigentümer sind, stehen Sie mit Ihrem Immobilienmakler ohnehin auf der sicheren Seite: Ihr Makler übernimmt nicht nur die Aufgabe der Immobilienbewertung. Falls Mängel vorhanden sind, werden diese ebenfalls transparent dokumentiert. Unser Tipp: Sollte ein Mangel Handlungsbedarf erfordern, bevor es an den Verkauf Ihrer Immobilie geht, schöpfen wir aus unserem Netzwerk und beauftragen bei Bedarf den passenden Handwerker für Sie.

Sachverständiger für Immobilienbewertung: Wann Gutachter einschalten?

Wer als Käufer sichergehen möchte, oder vielleicht besonders skeptisch ist, dass auch alle Angaben zur Immobilie stimmen, beauftragt in manchen Fällen einen Baugutachter. Nun gilt es, die Nachvollziehbarkeit der Angaben zum Zustand der Immobilie und damit auch den Verkaufspreis zu prüfen.

Wenn Sie Eigentümer sind und Ihre Immobilie nun verkaufen möchten, fragen Sie sich, wann Sie einen Baugutachter benötigen. Die meisten Eigentümer stellen sich diese Frage vor allem, weil Sie Ungewissheiten beseitigen möchten, die den Allgemeinzustand der Immobilie betreffen. So wollen Sie vielleicht auch erfahren, wie der Marktpreis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aussieht.

Grundsätzlich gilt: Ein professionelles Baugutachten informiert Sie als Eigentümer über einen möglichen Handlungsbedarf, wenn es zum Beispiel um Renovierungen oder vielleicht um eine Sanierung geht. Damit können Sie sich auf einen Immobilienkauf vorbereiten. Aber: Beachten Sie, dass es sich auch um „rausgeworfenes Geld“ handeln kann, wenn Sie ohnehin mit einem erfahrenen Immobilienmakler zusammenarbeiten.

Die Gründe zur Beauftragung sind (für Eigentümer, Käufer oder Bauherren) grundsätzlich vielfältig:

– zur Mängelfeststellung

– um vorhandene Schäden zu begutachten, etwa Wasserschäden o. ä.

– für eine Energie- oder Sanierungsberatung

– für eine Wertermittlung

– für eine Bauabnahme

– bei Vermögensstreitigkeiten (z. B. Nachlass)

Wer zahlt Gutachter – und: Was kostet ein Baugutachter?

Falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, ist ein Baugutachten oft gefragt. Dieses kann dann – je nach Lage – vor allem vom Gericht beauftragt werden. Was die Kosten betrifft, gilt grundsätzlich das Prinzip: Wer bestellt, zahlt auch. Sollte ein Käufer einen Baugutachter zum Beispiel nach dem Kauf beauftragen, damit dieser sich den Zustand der Immobilie anschaut, so übernimmt der Käufer auch die Kosten. Wenn Sie als Eigentümer vor dem Verkauf einen Bausachverständigen hinzuziehen, müssen Sie die Rechnung begleichen.

Baugutachter Kosten

Wie tief Sie in die Tasche greifen müssen, um ein Baugutachten zu erhalten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn: Es gibt unterschiedliche Varianten und der Bedarf richtet sich auch nach Objektart und Umfang. Es folgen einige Beispiele. Beachten Sie, dass es sich nicht um festgelegte Preise handelt, sondern um branchenübliche Beispielangaben:

– Wohnflächenberechnung: Pro Zimmer müssen Sie bei dieser Art von Berechnung oft mit etwa 100 Euro rechnen.

– Schimmelanalyse: Rechnen Sie mit Kosten für Anfahrt und Fotodokumentation. Es ist möglich, dass der Gutachter Proben nimmt. Für eine Schimmelstelle können bis zu 350 Euro anfallen.

– Energieberatung: Pro Wärmebrücke ist mit 100 bis 150 Euro zu rechnen. Beachten Sie, dass eine umfassendere Beratung mit höheren Preisen zu Buche schlägt.

Unser Tipp: Falls Sie eine private Begutachtung wünschen, lohnt sich nicht immer das schriftliche Gutachten, welches teurer als eine rein mündliche Beratung ausfällt. So müssen Sie für ein schriftliches Gutachten oft mindestens 200 bis 300 Euro zusätzlich bezahlen (etwa 40 Euro pro DIN A 4). Handelt es sich jedoch um offizielle Stellen, bei denen Sie ein Gutachten vorlegen müssen, so ist die Beauftragung natürlich unumgänglich.

Gutachter für Hauskauf: Wer darf Gutachten erstellen?

In Deutschland gilt grundsätzlich: Jeder kann sich „Sachverständiger“ nennen, denn die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Während auch offizielle Stellen, etwa Gerichte, den Begriff verwenden, erfolgt oft die synonyme Verwendung des Wortes „Gutachter“. Gut zu wissen: Gerichte bestellen offiziell vereidigte Gutachter. Staatlich anerkannte und vereidigte Gutachter können außerdem auch ein Gutachten erstellen, welches nicht nur gerichtsfest ist, sondern sich auch für die Vorlage bei anderen Stellen – etwa bei Behörden – eignet.

Um einen passenden Baugutachter für Ihr Vorhaben zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich mit folgenden Fragen zu beschäftigen:

– Welche Qualifikationen kann der Bausachverständige vorweisen?

– Wie sieht der Kostenvergleich aus?

– Welcher Service (Mängelfeststellung, Energieberatung etc.) wird angeboten?

Was muss ich als Eigentümer zum Thema Baugutachten außerdem wissen?

Bevor Sie einen Baugutachter beauftragen und damit auch für Mehrkosten aufkommen müssen, empfehlen wir Folgendes:

Umgang mit möglichen Mängelanzeigen: Bleiben Sie transparent – und sparen Sie sich damit finanziellen Ärger. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, gilt es, alle Mängel und Schäden immer transparent preiszugeben. Das gilt vor allem für Mängel, die Ihnen bekannt sind. Denn: Falls Käufer sich nach dem Kauf dazu entscheiden, einen Baugutachter zu beauftragen, wird dieser die Immobilie ganz genau inspizieren. Sollte ein versteckter Mangel zum Vorschein kommen, so kann der Käufer dem Verdacht einer arglistigen Täuschung nachgehen. Möglicherweise will dieser nun beweisen, dass Sie den Mangel wissentlich verschwiegen haben.

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch: Wir beraten Sie fachkundig, wenn es um den Zustand Ihres Eigentums geht, ermitteln den Wert und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht. Auf diese Weise erfahren Sie auch, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern können. Sie können es sich bequem machen – und müssen sich auch keine Sorgen mehr um versteckte Mängel machen.

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