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Maklerprovision Regelung?

Sie möchten Ihre Immobilie über einen Makler verkaufen und machen sich Gedanken über die Höhe der Maklerprovision sowie der Neuregelung?

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Wer zahlt jetzt die Maklerprovision?

Ah, war das schön, man konnte einen Makler mit dem Verkauf der eigenen Immobilie beauftragen und musste nichts zahlen …

Haben Sie schon mitbekommen, dass das nicht mehr geht? Denn zum 23.12.2020 wurde die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienverkauf gesetzlich geregelt und somit das neue Gesetz zur Maklerprovision eingeführt.

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Maklerprovisionsregelung 2023

Sofern Sie Ihre Immobilie über einen Makler verkaufen möchten, sollten Sie sich auch Gedanken über die Höhe der Maklerprovision sowie der Neuregelung machen. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen:

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklercourtage?

Sofern beim Verkauf einer Immobilie ein Makler beauftragt wird, ist ein Erfolgshonorar in Form einer Maklercourtage für dessen Tätigkeit fällig. Bundesweit gab es dazu unterschiedliche Modelle. In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Hessen sowie Berlin und Brandenburg wurden die Maklergebühren üblicherweise komplett vom Käufer getragen, in den übrigen fand eine Aufteilung zwischen Verkäufer (Innenprovision) und Käufer (Außenprovision) statt – wobei es auch nach wie vor möglich ist, dass der Verkäufer die gesamte Maklergebühr übernimmt.

Es gab aber auch viele Billigmakler, die vom Verkäufer dennoch nichts genommen haben um überhaupt mal einen Auftrag zu ergattern. Also ein richtiges durcheinander, wo kaum noch jemand durchblickte. Dies hat sich nunmehr bundesweit und einheitlich mit der neuen Gesetzgebung geändert, so dass das Maklerhonorar zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.

Die Höhe der Maklerprovision?

Das ist nun gesetzlich seit Ende 2020 bundesweit geregelt. Generell fällt bei der erfolgreichen Vermittlung immer ein prozentualer Satz in Abhängigkeit des Verkaufspreises an. In der Summe sind dies immer 6% zzgl. der aktuell gültigen MwSt. in Höhe von 19%. Also insgesamt 7,14% vom Kaufpreis. Diese 7,14% werden dann hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (Aufsplittung in Innenprovision und Außenprovision). So dass Verkäufer 3,57% und Käufer 3,57% zahlen müssen. Selbstverständlich nur bei einem erfolgreichen Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie. Deswegen nennt man es auch Erfolgshonorar.

Individuelle Vereinbarungen bzgl. der Maklerprovision noch möglich?

Ja, denn grundsätzlich können Sie mit dem Makler immer noch über die Höhe der Maklerprovision verhandeln. Demnach sind auch abweichen Regelungen möglich. Hierzu habe ich Ihnen eine Checkliste mit der Gegenüberstellung der aktuellen Provisionsmodelle mit allen Vor- und Nachteilen zusammengestellt.

Die reine Innenprovision Makler

Aufgrund von sehr vielen Vorteilen für den Verkäufer, Makler und auch für den Käufer gehen immer mehr Immobilieneigentümer dazu über, eine solche Gebühr in Höhe von 6 % zzgl. MwSt. zu vereinbaren. Dabei wird der „Käuferanteil“ in den Kaufpreis eingepreist, es findet also eine Umschichtung statt.

Das hat für den Makler u. a. diesen Vorzug:

Er kann Sie vollumfänglich vertreten. Sie profitieren somit ganz klar von:

  • höherer, qualifizierterer Nachfrage nach Ihrer Immobilie
  • schnellerer Vermittlung
  • und der uneingeschränkten Wahrung Ihrer eigenen Interessen

Im Gegensatz dazu steht der Makler bei Anwendung des herkömmlichen Konzepts – also der Provisionsaufteilungzwischen Ihnen und Ihrem Käufer – in einem Zwiespalt, denn: es ist dem Makler nicht erlaubt, sich in die Kaufpreisverhandlung einzumischen. Er darf lediglich Sie und den Käufer zusammenführen, damit Sie dann selbst untereinander den Preis vereinbaren.

Schaltet sich der Makler doch in die Kaufpreisverhandlung ein und vertritt die Interessen beider Parteien, läuft er die Gefahr der unzulässigen Doppeltätigkeit. Auf diese Weise würde der Makler seinen Provisionsanspruch verwirken.

Darüber hinaus sollten Sie und der Käufer sich bei der anteiligen Provisionszahlung fragen: Kann ein Makler so für meine Interessen einstehen – und zwar in vollem Umfang? Die Antwort ist eher ein klares Nein.

Der Makler, der mit der reinen Innenprovision arbeitet, steht somit in keinem Interessenskonflikt, da er ausschließlich und ungeschmälert für Ihre Interessen eintritt – als seinem einzigen Auftraggeber.

Es gibt zehn gravierende Vorteile für alle Beteiligten, die für dieses Provisionsmodell sprechen:

1. Ihre Immobilie hebt sich von der Masse anderer Immobilienangebote ab.

2. Mehr Anfragen für Ihre Immobilie, da sehr viele Interessenten nach provisionsfreien Immobilien Ausschau halten.

3. Keine Irritationen wegen des 14-tägigen Widerrufsrechts für Kaufinteressenten.

4. Weniger Preisverhandlungen, ganz im Gegenteil sogar können Bieterverfahren problemlos durchgeführt werden.

5. Bessere Finanzierung für den Käufer, da dieser weniger Eigenkapital aufbringen muss.

6. Maklerhonorar wird in Kaufpreis eingepreist.

7. Keine Vorfinanzierung des Maklerhonorars seitens des Verkäufers, Provision wird erst nach Kaufpreiseingang fällig. Sie zahlen erst wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

8. Nur Verkäufer ist Auftraggeber/Vertragspartner des Maklers.

9. Richtige, weil ausnahmslose Interessensvertretung im Sinne des Verkäufers, sprich:

ganz in Ihrem Sinne.

10. Makler kümmert sich um alles und entlastet Eigentümer von A-Z.

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Ihr Hakan Citak von Citak Immobilien